Das politische System Deutschlands basiert auf der parlamentarischen Demokratie. Die Legislative ist in Deutschland in zwei Kammern aufgeteilt, den Bundestag und den Bundesrat. Der Bundestag ist das einzige direkt gewählte Organ auf Bundesebene und ist zuständig für die Gesetzgebung und wählt den deutschen Bundeskanzler. Der Bundesrat hingegen setzt sich aus Vertretern der 16 Bundesländer zusammen und hat vor allem im Gesetzgebungsverfahren ein Mitbestimmungsrecht.
Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland
Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt, während die Regierung vom Bundeskanzler geleitet wird und aus mehreren Ministern besteht, die von ihm ernannt werden.

Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland ist an eine Vielzahl von Pflichten und Rechten gebunden, die das Grundgesetz vorsieht. Laut Grundgesetz Artikel 64 hat der Bundeskanzler das Recht, dem Bundespräsidenten die Kandidaten für die Ministerämter vorzuschlagen, und bildet somit das Bundeskabinett.
Der Bundeskanzler ist darüber hinaus befugt, die Bundesminister auf gleiche Weise zur Entlassung vorzuschlagen. Der Rahmen für das Regierungshandeln wird ebenfalls von dem Bundeskanzler nach Artikel 65 Grundgesetz bestimmt. Er trägt die Verantwortung für die von ihm festgelegten Richtlinien, und gibt den jeweiligen Ministerien einen Ordnungsrahmen vor, der einzuhalten ist.
Eine weitere Kompetenz des Bundeskanzlers ist die Absprache mit Regierungspartnern. Die Geschäfte der Bundesregierung werden vom Bundeskanzler, der gegenüber dem Bundestag die Regierungsverantwortung trägt, geleitet. Der Bundeskanzler ist ebenso nach Artikel 66 Grundgesetz verpflichtet, kein anderes besoldetes Amt als das des Bundeskanzlers zur selben Zeit auszuüben.
Bundeskanzler | Amtszeit | Partei |
---|---|---|
Konrad Adenauer | 1949-1963 | CDU |
Ludwig Erhard | 1963-1966 | CDU |
Kurt Georg Kiesinger | 1966-1969 | CDU |
Willy Brandt | 1969-1974 | SPD |
Helmut Schmidt | 1974-1982 | SPD |
Helmut Kohl | 1982-1998 | CDU |
Gerhard Schröder | 1998-2005 | SPD |
Angela Merkel | 2005-2021 | CDU |
Olaf Scholz | 2021-2025 | SPD |
Friedrich Merz | seit 2025 | CDU |
Außerdem ist der Bundeskanzler befugt, einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter zu ernennen (Artikel 69). Im Verteidigungsfall obliegt dem Bundeskanzler nach Artikel 115b Grundgesetz die Befehlsgewalt über die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland. Nach Artikel 68 Grundgesetz darf der amtierende Bundeskanzler dem Bundestag die Vertrauensfrage stellen. Findet diese Vertrauensfrage nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, darf der Bundeskanzler dem Bundespräsidenten die Auflösung des Bundestages vorschlagen.